Virtuelle Mitgliederversammlung und Verschiebung der MV wird erleichtert

Die Durchführung virtueller Mitgliederversammlung (MV) und die Verschiebung der Versammlung werden mit Änderung der Sonderregelungen zur Corona-Pandemie erleichtert. Der Bundesrat hat die Änderung des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG) gebilligt (Drucksache 761/20).

Die Neuregelung enthält zwei Änderungen zum Vereinsrecht:

    Virtuelle Mitgliederversammlungen werden rechtlich abgesichert.
    Die Möglichkeit zur Verschiebung der MV wird gesetzlich klargestellt.

http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/GesRuaCOVBekG.html

Quelle: *www.vereinsknowhow.de* <http://www.vereinsknowhow.de>

About the author